Was deckt meine Haushaltsglasversicherung?

Glasscheiben zählen zu den empfindlichsten Teilen im Gebäude und Mobiliar. Bei Schäden kommt die Hausratversicherung jedoch nicht für alle Kosten auf. Gerade in anspruchsvoll gestalteten Haushalten ist daher eine Haushaltsglasversicherung sinnvoll. Was tatsächlich alles im Versicherungsvertrag enthalten ist, lässt sich beim Abschluss individuell vereinbaren. Genauen Aufschluss gibt die Police. Falls Sie dort die gewünschten Informationen nicht finden, können Sie die Produktdetails meist auch online bei Ihrem Versicherer erfragen.

In der Regel umfasst die Versicherung alles zerbrochene Glas im Gebäude oder Mobiliar – egal ob es durch Unachtsamkeit oder beispielsweise Materialermüdung von Fensterrahmen beschädigt wird. Wenn das Glas zersprungen ist, bekommen Sie es umgehend ersetzt. Die Versicherung zahlt dabei sowohl das neue Material als auch die Arbeitskosten eines ausgebildeten Handwerkers. Die Abrechnung erfolgt üblicherweise direkt mit dem Glasereifachbetrieb. Was genau versichert ist: Zum Versicherungsumfang gehören Fensterscheiben, Glasscheiben an Vitrinen, Glaskeramik-Kochfelder, Spiegel und Bildverglasungen sowie viele Arten von Kunststoffscheiben.

Mitversichert sind ebenfalls die Duschkabine aus Glas und die teure Glasplatte auf dem Esstisch. Einzelne Versicherer schließen auch künstlerisch gestaltete Glasscheiben bis zu einer gewissen Summe mit ein. Hier lohnt ein Blick in die Konditionen Ihres Vertrages. Zusätzlich zum Ersatz des zerbrochenen Glases erstattet die Haushaltsglasversicherung alle handwerklichen Kosten zum Einbau neuer Scheiben.

Falls nötig trägt sie hierzu auch die Kosten für Kräne oder Gerüste. Die Deckungssumme für diese Leistungen ist allerdings meist auf einen Wert von rund 1000€ begrenzt. Wichtig: Für Zwei- oder Mehrfamilienhäuser ist eine zusätzliche Gebäudeglasversicherung nötig. Sie deckt auch Schäden an gemeinsam genutzten Glasflächen wie Vordächern oder Treppenhausfenstern.

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