Das Baukindergeld erleichtert Familien den Weg zum Eigenheim

Das Baukindergeld erleichtert Familien den Weg zum Eigenheim

Baukindergeld ist eine Eigenheimzulage für Familien und mit diesem Förderprogramm können sich Familien mit staatlichen Zuschüssen rechnen. Somit wird ein Kauf einer Immobilie oder Hausbau erleichtert.  Das neue Förderungsprogramm Baukindergeld der KfW wird rückwirkend 2018 zur Verfügung gestellt. Die Voraussetzung für diese Förderung ist, dass mindestens ein Kind im Haushalt der Familie oder bei einem Alleinerziehenden lebt. Darüber hinaus darf das Kind zum Zeitpunkt der Antragsstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet sein. Außerdem muss es nicht um ein leibliches Kind erhandeln, denn auch  adoptierte Kinder sind förderberechtigt. Mit der Anzahl der Kinder steigt auch das mögliche Baukindergeld.

Baukindergeld beantragen

Es gibt Höchstgrenzen beim Einkommen und das jährlich versteuernde Haushaltseinkommen darf höchstens 75.000 Euro betragen. Aber pro Kind steigt dieses Limit um jeweils 15.000 Euro.

Hier eine Übersicht für die Einkommensgrenzen für das Baukindergeld

Anzahl der Kinder Baukindergeld von maximal Jahreseinkommen Höhe des Baukindergeld für 10 Jahr
1 Kind 90.000 Euro 12.000 Euro
2 Kinder 105.000 Euro 24.000 Euro
3 Kinder 120.000 Euro 36.000 Euro
4 Kinder 135.00 Euro 48.000 Euro

Der Baukindergeldantrag kann aber erst dann beantragt werden nach dem Einzug und dabei gilt in der Meldebestätigung das angegebene Einzugsdatum. Dieser Antrag muss bei der KfW dann innerhalb von drei Monaten gestellt werden.

Die Voraussetzungen für diese Förderung

  1. Baukindergeld wird unabhängig gewährt, ob eine Familie eine gebrauchte Immobilie oder ein neues Haus baut. Zudem gilt die Förderung sowohl für Eigentumswohnungen oder Wohnhäuser, sofern die Familie selbst einzieht, denn vermietetes Eigentum wird nicht gefördert.
  2. Das neue Zuhause ist zum Stichtag – der Zeitpunkt des Kaufvertrags oder des Erhalts der Baugenehmigung die einzige Wohnimmobilie.
  3. Förderungsfähig ist auch selbst genutzte Immobilie, die ab Januar 2018 mit einem notariellen Kaufvertrag abgeschlossen wurde oder auch eine Baugenehmigung erteilt worden ist.
Siehe auch  Eigenheim mit eigener Werkstatt für den Bauherren - Tipps und Ideen

Jetzt fragen sich viele unter Ihnen – ist die Kombination des Baukindergelds mit andern Fördermitteln möglich? Ja – denn zusätzlich zum Baukindergeld stehen Familien auch die KfW-Förderung sowohl auch von den landeseigenen Förderbanken zur Verfügung. Aber je nach Förderprogramm und Bundesland ist der Erhalt von Förderungen an unterschiedlichen Bedingungen geknüpft.

Für wen lohnt sich überhaupt das Baukindergeld

Das Baukindergeld von der KfW lohnt sich für jede Familie, die nach dem 31.12.2017 ein Eigenheim gekauft haben oder auch ein Erwerb planen. Denn die jährliche Förderung von 11.200 Euro pro Kind kann zum Beispiel über 10 Jahre als Sondertilgung eingesetzt werden. Weiterer große Vorteile sind wie zum Beispiel:

  • Kaufpreisanteil: Eine Familie mit zwei Kindern, die in einem Ballungsgebiet ein Reihenhaus für circa 600.000 Euro kaufen möchte und davon 24.000 Euro über das Baukindergeld finanzieren kann – entspricht die staatliche Zulage einen Anteil von 4 Prozent. Hingegen kauft diese Familie in einer ländlichen Region ein Haus für circa 300,000 Euro verdoppelt sich der Förderanteil von 8 Prozent.
  • Einkommensanteil: Bei einem Einkommen einer Familie von 90.000 Euro verkörpern jährlich 2.400 Euro Baukindergeld einen Anteil von fast 2,7 Prozent. Verfügt eine Familie mit 2 Kindern über ein Jahreseinkommen von nur 40.000 Euro, machen die Zuschüsse in Höhe von 2.400 Euro 6 Prozent des Jahreseinkommens aus.

Fazit:  Vor allem wirtschaftlichen sowie ländlichen schwächeren Regionen können Familien sehr stark vom Baukindergeld profitieren.

Wichtig: Da es sich beim Baukindergeld leider um eine befristete Förderaktion handelt, da diese Maßnahme von der Bundesregierung nur auf einem Zeitraum bis Ende 2020 befristet st. Zwar wird über diesen Zeitraum die Zulage im Rahmen die Zehnjahres-Auszahlungspläne gewährt, die vor dem 1 Januar 2021 den Weg in die eigenen vier Wände planen.

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