Umzug trotz Corona: Alles ist machbar

Umzug trotz Corona: Alles ist machbar

Die Corona-Pandemie ist auch im Jahr 2021 leider weiterhin das Thema Nummer 1. Besonders in den ersten Monaten des Jahres waren hohe und steigende Infektionszahlen zu sehen und die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wurden durch die Bundes- und Landesregierungen verschärft.

Menschen, die bald einen Umzug bewältigen müssen, sind daher stark verunsichert. Sie wissen nicht, was Lockdown, Ausgangssperre und Co. für ihren geplanten Umzug bedeutet.

Wurde der Umzug ursprünglich mit privaten Umzugshelfern in Form von Freunden und Familienmitgliedern geplant, muss höchstwahrscheinlich umdisponiert werden. Schließlich dürfen sich in den meisten Bundesländern lediglich zwei Haushalte treffen – die Vorschriften ändern sich jedoch immer wieder aufgrund der schwankenden Inzidenzwerte. Ein Umzug mit vielen privaten Helfern würde so gegen die geltenden Kontaktbeschränkungen verstoßen. Im Idealfall sollte man etwa eine preiswerte Umzugsfirma in Berlin finden, was in der Regel auch kurzfristig kein Problem darstellt.

Der folgende Artikel beantwortet die häufigsten Fragen hinsichtlich eines Umzugs in Zeiten der Pandemie.

Umzug während corona

Sind Umzüge während der Corona-Pandemie erlaubt?


Während der Corona-Pandemie besteht kein grundsätzliches Verbot für Umzüge – zumindest, wenn der Umzug innerhalb der Bundesrepublik stattfindet. Andernfalls gelten im jeweiligen Zielland unter Umständen andere Regelungen hinsichtlich eines Umzuges.

Wichtig ist jedoch, dass die Person, die umzieht, zu dem Umzugszeitpunkt keine Infektion mit dem Corona-Virus aufweist oder unter Quarantäne aufgrund einer eventuellen Infektion steht. Vorgeschrieben wird dies durch die Quarantänemaßnahmen, welche das Robert-Koch-Institut formuliert hat. Da die Wohnung unter Quarantäne nicht verlassen werden darf, ist auch das Durchführen eines Umzugs nicht möglich.

Umzug in Corona-Zeiten – Was ist zu beachten?

Wird der Umzug zu Corona-Zeiten durchgeführt, müssen dabei selbstverständliche die gleichen geltenden Hygieneregeln berücksichtigt werden, wie in anderen Lebensbereichen auch.

Wird ein Umzugsunternehmen mit der Durchführung des Umzugs beauftragt, ist es außerdem möglich, dass diese Maßnahmen ergreifen, die im ersten Moment ungewöhnlich wirken. Beispielsweise desinfizieren viele Umzugsunternehmen ihre Fahrzeuge regelmäßig. Außerdem werden die professionellen Umzugshelfer mit Handschuhen ausgestattet und – falls dies möglich ist – auf unterschiedliche Fahrzeuge verteilt. Auch ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend vorgeschrieben.

Vor der Corona-Pandemie sind Verpackungsmaterialien normalerweise nach der erledigten Arbeit von den Unternehmen wieder eingesammelt wurden – zurzeit müssen diese jedoch aus Gründen der Hygiene von den Kunden in Eigenregie entsorgt werden.

Wie hoch gestaltet sich das Ansteckungsrisiko bei einem Umzug?

Natürlich gestaltet sich das Risiko einer Ansteckung bei einem Umzug nicht höher oder niedriger als bei anderen Kontakten. Daher kommt es auch darauf an, sämtliche Hygieneregeln strikt einzuhalten.

In der Praxis bedeutet dies, keine Hände zu schütteln, nicht das Gesicht zu berühren, die Hände regelmäßig gründlich mit Seide zu waschen und einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zu wahren.

Der letzte Punkt kann jedoch bei dem Tragen von schweren Möbeln leider oft nicht eingehalten werden. Auch an kalten Tagen ist es daher essentiell, die Räume großzügig zu Lüften und stets für einen regen Luftaustausch zu sorgen.

Umziehen in Corona-Zeiten – Auf professionelle Hilfe setzen

Verschoben werden müsste ein geplanter Umzug also nur dann, wenn sich die Person, die umzieht, in Quarantäne befindet oder nachgewiesenermaßen mit dem Virus infiziert ist.

Grundsätzlich ist es bei dem Umzug in Corona-Zeiten jedoch empfehlenswert, die Dienste eines professionellen Umzugsunternehmen in Anspruch zu nehmen. Ein Umzug kann schließlich kaum in Eigenregie bewältigt werden, jedoch würde durch private Umzugshelfer schnell gegen die geltenden Kontaktbeschränkungen verstoßen. In einigen Bundesländern dürfen aktuell sogar nur zwei Haushalte zusammenkommen – ein Umzug kann so kaum realisiert werden.

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