An alle angehenden Bauherren – und an Hausbesitzer – wer muss eigentlich die Straßenausbaubeiträge zahlen?

An alle angehenden Bauherren – und an Hausbesitzer – wer muss eigentlich die Straßenausbaubeiträge zahlen?

Immer wieder kommt es zu erbitterten Streitereien zwischen Hausbesitzer und Kommunen, über den Straßenausbaubeitrag. Selbst angehende Bauherren müssen alles darüber wissen – welche Kosten eventuell nach dem Hausbau auf Sie zu kommen. Denn nach dem Hausbau sitzt das Geld mit Sicherheit nicht locker in der Tasche, und wenn dann noch Straßenausbaubeiträge kommen – dann gute Nacht.

Denn wenn vor dem Haus die Bagger anrollen, um die öffentliche Straße zu erneuern oder sogar auszubauen beteiligen einige Kommunen die Anlieger mit bis zu 90 Prozent an den Kosten. Somit müssen Hausbesitzer sehr oft fünfstellige Summen zahlen für den Straßenausbau. Im Einzelfall kann dies existenzbedrohend auswirken gerade für neue Hausbesitzer oder auch für diejenigen, die schon einige Jahre in ihrem Haus wohnen.

Aber nicht in jedem Fall darf die Kommune Straßenausbaubeiträge einfach abkassieren und deshalb hier alle wichtigen Infos rund um den Straßenausbau.

Ob und wie viel, eine Kommune Straßenbaukosten von den Anliegern zurückholen darf – regelt die Kommunalabgabegesetze in Kurzform KAG der Bundesländer. In welcher Höhe die Anlieger tatsächlich die Kosten für einen Straßenbau beteiligt werden, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und muss immer in der Beitragssatzung festgeschrieben werden.

Die große Ausnahme ist Baden-Württemberg und in allen Bundesländern werden Straßenausbaubeiträge durch die Kommunen erhoben.

Keine Kosten entstehen bei der Instandhaltung der Straße

Zum Glück müssen die Anlieger nicht alle Bauarbeiten einer Straße zahlen, denn schließlich sind gerade öffentliche Straßen, Eigentum der Gemeinden oder der Städte. Und ihre Instandhaltung, wie zum Beispiel die Ausbesserung von Schlaglöchern, ist allein die Sache der Kommune. Nur eine Erneuerung oder die Verbesserung einer bestehenden Straße dürfen die Kommunen Beiträge erheben.

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Straßenausbaubeitrag

Eine Erneuerung der Straße geht man aus, wenn eine abgenutzte und alte Straße wieder in ihren ursprünglichen Zustand gebracht wird. Voraussetzung ist aber, dass die Nutzungsdauer abgelaufen ist. Und die Nutzungsdauer für Hauptverkehrsstraßen beträgt in etwa 25 Jahre und bei wenig befahrenen Straßen in Wohngebiete sind es auch 40 Jahre. Aber die jeweilige Gemeinde muss die Straße in der Nutzungsdauer laufend unterhalten sowie auch instand halten, damit sie überhaupt von den Anliegern Kosten für die Erneuerung erheben darf.

Gerade dies passiert nicht immer, denn einige Kommune lassen für viele Jahre ihre Straßen einfach nur vergammeln, obwohl sie die Pflicht haben, diese auszubessern. Denn aus Finanznot warten einige Gemeinden einfach ab, bis nur eine Grundsanierung den Zustand der Straße verbessert und genau hier müssen die Anlieger tief in ihre Tasche greifen und fleißig mit bezahlen.

Straßenausbaukosten für die Verbesserung der Straße

Wenn eine Straße durch Bauarbeiten verbessert wird, dürfen die Kommunen dafür Beiträge von den Anliegern verlangen. Und dies setzt sich so zusammen:

  • Einen Anteil der Kosten für den Bau.
  • Einen Anteil für zusätzliche Kosten für Parkstreifen und Straßenbeleuchtung.
  • Einen Anteil für Gehwege und Radwege.

Selbst wenn eine Kopfsteinpflasterstraße asphaltiert wird und dadurch die Fahrgeräusche reduziert werden – gilt auch dies für die Verbesserung der Straße. Und wenn eine Straße umgestaltet wird, um die Verkehrslast zu verbessern müssen die Anlieger zahlen.

Straßenausbaukosten
Und dann kommt auch noch das dazu 

Und in welchem Umfang, solche Verbesserungen wirklich notwendig sind, entscheidet immer die jeweilige Gemeinde. Sie kann, wenn sie möchte, die Anlieger am Entscheidungsprozess beteiligen – aber sie müssen es nicht.

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Wie hoch dürfen überhaupt Straßenausbaubeiträge sein

Wie hoch der Anteil der Baukosten der Straße ist, den sich die Kommunen von den Anliegern zurückholen dürfen, hängt immer von der Art der Straße ab. Denn je mehr Fremdverkehr durch die Straße fließt, desto weniger müssen auch die Anteilkosten sein. Rechtlich gesehen werden 3 Klassen von Verkehrswegen unterschieden und dies wäre:

Anliegerstraßen: Hier dürfen 60 bis 90 Prozent der Kosten auf die Anlieger umgelegt werden.

Haupterschließungsstraßen: Hier dürfen 50 bis 90 Prozent auf die Anlieger umgelegt werden.

Hauptverkehrsstraßen: Hier dürfen 25 bis 80 Prozent umgelegt werden.

In welcher Kategorie eine Straße letztendlich fällt, ist immer ein großer Streitpunkt zwischen Anliegern und den Kommunen. Daher rät der Verband für Wohneigentum, sich den Verkehr genau anzusehen und am besten zu dokumentieren. Auch die Größe des Grundstücks und die Art der Bebauung fließen bei der Berechnung eines Straßenbaubetrags mit ein. Zudem sind für Mehrfamilienhäuser und für gewerblich genutzte Immobilien, die Kosten für einen Straßenausbau höher.

 

© Patrick P. Palej © jokatoons – Fotolia.com

 

 

 

 

 

 

 

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