Die Vorteile eines Wintergartens

Die Vorteile eines Wintergartens

Ein Wintergarten ist ein Anbau, der in der Regel aus Glas besteht und den Wohnraum erweitert. Viele Menschen wünschen sich einen Wintergarten. Gründe hierfür sind, dass er die Wohnqualität deutlich steigert und für Pflanzen der ideale Ort zum Überwintern darstellt. Dies gilt unter den Voraussetzungen der sorgfältigen Planung und fachmännischen Ausführung des Wintergartens.

Bauarten von Wintergärten

Zuerst ist die Entscheidung wichtig, welche Bauart eines Wintergartens den persönlichen Wünschen entspricht. Das bedeutet, handelt es sich bei einem Kaltwintergarten oder bei einem Wintergarten um den gewünschten Anbau.

  • Kaltwintergarten
  • Warmwintergarten

Kaltwintergarten

Hierbei handelt es sich um den unbeheizten Typ des Wintergartens, der in der Anschaffung weniger preisintensiv ist als der Warmwintergarten. Der Kaltwintergarten eignet sich, um darin Pflanzen über den Winter aufzustellen und als Aufenthaltsort im Frühling und Herbst.

Die Nachteile des Kaltwintergartens im Vergleich zum Warmwintergarten liegen auf der Hand: Zum einen weist er eine geringere Dämmung auf. Zum anderen bildet sich schneller Kondenswasser an den Scheiben.

Warmwintergarten

Diese Bauart des Wintergartens ist beliebter als der Kaltwintergarten. Aus diesem Grund bezeichnet sie der Volksmund oftmals als Wohnwintergarten. Der Warmwintergarten weist während des gesamten Jahres eine Temperatur von ungefähr 20 Grad Celsius auf, sodass er sich sowohl im Sommer als im Winter nutzen lässt, egal ob von Menschen oder Pflanzen. Weiterhin verfügt diese Version eines Wintergartens über eine bessere Isolierung als der Kaltwintergarten. Dies lässt sich durch entsprechende Isoliergläser wie Dreifachgläser erreichen.

Die Vorteile eines Wintergartens

Viele Pflanzen sind nicht in der Lage, die Winter in unseren Breitengraden im Freien zu überstehen. Ein Wintergarten bietet ausreichend Platz für kleine und große Pflanzen. Vor allem ein Warmwintergarten fungiert als Garten, indem Pflanzen das komplette Jahr über hervorragend gedeihen, weil er zu jeder Jahreszeit über angenehme Temperaturen verfügt. Wer einen Warmwintergarten sein Eigen nennt, besitzt zusätzlich eine Wohlfühloase, die ihm das ganze Jahr verwöhnt, egal, ob im Sommer, Winter, Herbst oder Frühling.

Ein Wintergarten gilt als energieeffizienter Anbau, da es sich um ein Glashaus mit Treibhauseffekt handelt. Sonnenstrahlen, die durch das Glas des Wintergartens gelangen, erwärmen zum einen dessen Innenraum. Zum anderen gelangt die gespeicherte Wärme in angrenzende Wohnräume, was zu geringeren Heizkosten führt.

Nicht zu vergessen: Ein Wintergarten erhöht den Wert der Immobilie. Ein Grund hierfür ist, dass er sie optisch aufwertet. Weiterhin gibt es nicht viele Häuser mit diesem Extra. Beides sorgt für einen erhöhten Verkaufswert.

Die Vorteile eines Wintergartens im Überblick:

  • erhöht die Wohnqualität
  • Ein Warmwintergarten bietet das ganze Jahr eine Wohlfühloase
  • bietet Pflanzen den optimalen Überwinterungsort
  • sorgt für die effiziente Nutzung der Sonnenenergie
  • steigert den Wert der Immobilie

Wintergarten – genehmigungspflichtig oder nicht?

Bezüglich der Baugenehmigung für einen Wintergarten gibt es in Deutschland keine einheitliche Regelung. Aus diesem Grund ist es wichtig, vor dem Bau die zuständige Baubehörde zu konsultieren.

Wer vorhat, einen Fachbetrieb mit dem Bau eines Wintergartens zu beauftragen, braucht sich wenig Sorgen zu machen. In der Regel erkundigen sich beauftragte Unternehmen für den Bau eines Wintergartens bei der zuständigen Behörde und fordern, wenn nötig, die erforderliche Erlaubnis an. Nachfolgend ein Überblick zu den Bestimmungen verschiedener deutscher Bundesländer.

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Weitere Informationen

Niedersachsen und Schleswig Holstein

In Niedersachsen ist es wichtig, sich vor dem Bau eines Wintergartens an die zuständige Baubehörde zu wenden, um zu erfahren, ob der Anbau eine Genehmigung erfordert. In Schleswig Holstein gilt: Vor dem Bau des Wintergartens eine Baugenehmigung bei der Baubehörde einholen.

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen

Sowohl in Sachsen als in Sachsen-Anhalt ist für den Bau eines Wintergartens eine Baugenehmigung erforderlich. Stattdessen hängt die Genehmigungspflicht eines Wintergartens in Nordrhein-Westfalen von dessen Größe ab. Das bedeutet, in Nordrhein-Westfalen tut jeder, der vorhat, einen Wintergarten zu bauen, gut daran, sich an die Baubehörde zu wenden.

Bayern und Baden-Württemberg

In Bayern ist ein Wintergarten nicht genehmigungspflichtig. Voraussetzung hierfür ist, dass der Rauminhalt des Anbaus 75 Kubikmeter nicht überschreitet. Ähnliches gilt für Hamburg, wo eine Genehmigung unter bestimmten Voraussetzungen entfällt.

Baden-Württemberg fordert für den Bau eines Wintergartens beim Reihenhaus oder der Eigentumswohnung eine Baugenehmigung. Dies gilt sowohl für einen Kaltwintergarten als für einen Warmwintergarten.

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