Haus mit laufendem Kredit verkaufen – So geht’s!

Haus mit laufendem Kredit verkaufen – So geht’s!

Haus mit laufendem Kredit verkaufen

Wenn ein Hausverkauf ansteht, zum Beispiel aufgrund einer Scheidung oder dem Tod eines Bewohners, können hohe Kosten auf einen zukommen, wenn eine Vorfälligkeitsentschädigung zu begleichen ist. 

Grundlegend kann ein Darlehensvertrag gekündigt werden, wenn man sich noch in der Zeit der Zinsfestschreibung befindet. In dem Fall wird jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Wann ist eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen?

Die Vorfälligkeitsentschädigung wird immer dann fällig, wenn der Kredit in der Zinsfestschreibungszeit liegt. Der Zeitraum, in dem ein fester Zinssatz besteht, kann dem abgeschlossenen Darlehensvertrag entnommen, beziehungsweise beim jeweiligen Kreditinstitut erfragt werden. 

Beim Verkauf einer Immobilie mit einem Darlehensvertrag:

  • Überprüfen Sie Ihren aktuellen Schuldenstand und alle zusätzlichen Kosten,
  • Bestimmen der Methode zur Begleichung der Verbindlichkeit in Abhängigkeit von der Höhe des Schuldenstandes,
  • Klärung des Verfahrens zur Zahlung des Preises für die Immobilie unter Berücksichtigung etwaiger Fristen für ihre Fertigstellung.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung ist immer von mehreren Faktoren abhängig. Die noch bestehende Restdauer der Festschreibungszeit, die Höhe des aufgenommenen Kredites und der festgelegte Zinssatz sind ausschlaggebend. Eine Berechnung erfolgt durch den Vertragspartner- dem Kreditgeber. Im Internet zur Verfügung gestellte Vorfälligkeitsentschädigungsrechner geben einen ungefähren Eindruck davon, welche Kosten zu erwarten sind. Eine individuelle Berechnung durch die Bank ist jedoch unabdingbar.

Geht es auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung?

Es gibt auch Alternativen. Folgende Möglichkeiten zum Verkauf bei bestehendem Darlehensvertrag bestehen:

  1. Der Käufer des Hauses hat die Möglichkeit der Umschuldung. Das heißt er übernimmt den bestehenden Darlehensvertrag. So kann eine Kündigung des Kredites vermieden werden.
  2. Wenn der Verkäufer ein anderes Objekt erwerben möchte, kann dieser Gegenstand des Vertrags werden. Die Immobilien werden dabei ausgetauscht, der Vertrag läuft weiter. Jedoch bedarf es hierzu der Zustimmung des Kreditgebers.
  3. Findet der Verkäufer im bestehenden Darlehensvertrag einen Fehler in der Widerrufsbelehrung, so könnte er diesen nutzen. Dies ist jedoch nicht die Regel. 

Es empfiehlt sich eine Widerrufsbelehrung rechtlich genau prüfen zu lassen. Diese Prüfung kann einerseits durch den Darlehensnehmer selbst vorgenommen werden. Andererseits besteht die Möglichkeit den Verbraucherschutz zu beauftragen. Oder man bittet einen Anwalt, der sich auf das Fachgebiet spezialisiert hat um Unterstützung. Bei der Prüfung sollten folgende Aspekte unter die Lupe genommen werden: Wurden alle Formalitäten eingehalten, ist die Widerrufsbelehrung für alle Vertragspartner nachvollziehbar und ist sie inhaltlich vollständig und korrekt? Erst wenn diese Vertragsbestandteile geprüft worden sind, kann der Hausverkauf sicher von statten gehen.

Ein Haus oder eine Wohnung mit laufendem Kredit zu verkaufen, wie Sie sehen können, ist nicht unmöglich und sicherlich nicht besonders problematisch. Um die Transaktion effizient durchzuführen, benötigen Sie zunächst ausreichendes Wissen, das durch die Unterstützung geeigneter Makler – Kredit- und Immobilienmakler – bereitgestellt wird.

Quelle: https://www.styn.immobilien/

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