Wie hoch darf ein Zaun für den Sichtschutz sein?

Wie hoch darf ein Zaun für den Sichtschutz sein?

Sein eigenes Grundstück abzugrenzen und vor den Blicken Dritter zu schützen ist in Deutschland erlaubt. Doch wie hoch darf der Sichtschutz sein? Niemand sollte eine Mauer bauen, die an eine Teilung erinnert, jedoch bleibt den Grundstückseigentümern ein gewisser Spielraum.

Wer Grundstücksgrenzen regelt

Was erlaubt ist und vor allem wie, bestimmt zunächst das BGB, also Bürgerliche Gesetzbuch. Darüber hinaus werden weitere Bestimmungsregelungen an das jeweilige Bundesland abgetreten. Und die agieren definitiv nicht einheitlich. Bedeutet, was in Bayern erlaubt ist, kann in Hamburg verboten sein. Denn hinzu kommen die Stadt- und Gemeindeverwaltungen in den einzelnen Bundesländern.

So dürfen unter anderem Berlin, Regensburg, Köln oder Zwickau mitbestimmen, wie hoch der Sichtschutz erbaut werden darf. Ob hochwertige Zaunelemente aus Metall oder Holz als Sichtschutz herhalten, spielt dabei eine sekundäre Rolle. Wobei auch das Material des Grenzschutzes durchaus bedeutend ist.

Das ist auf dem eigenen Grundstück erlaubt

Jeder darf nach den Bauvorschriften des Bundes, Landes und seiner Gemeinde auf seinem Grundstück werkeln, ohne dafür eine Erlaubnis einholen zu müssen. Das Problem ist häufig die nicht identifizierbare Grundstücksgrenze. Teilweise sind die Pläne in den Grundbuchämtern so alt, dass sie nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entsprechen.

Ein Sichtschutz darf deshalb zunächst ausschließlich auf dem eigenen Grundstück montiert werden. Deshalb müssen sich Grundstückseigentümer vorher genau erkundigen, wo ihr Grundstück endet und das vom Nachbarn beginnt. Wer das nicht macht, baut eventuell umsonst und riskiert eine Klage des Nachbarn. Im ungünstigsten Fall ist das schöne Werk wieder abzutragen.

metallzaun-polen

Mit Abstand bauen

Zur Orientierung, genauere Daten gibt das Bau- und Grundbuchamt der jeweiligen Stadt heraus, gilt, dass Grundstücksabgrenzungen und damit ein möglicher Sichtschutz bis zu 180 Zentimeter genehmigungsfrei sind. Eigentümer dürfen eine Mauer, Hecke oder einen Zaun errichten.

Um keinen Ärger mit dem Nachbarn zu bekommen, ist ein Abstand zur Grundstücksgrenze von mindestens 50 Zentimetern einzuhalten. Bei Missachtung kann der Nachbar klagen und den Rückbau beantragen. Noch kniffliger wird es mit der Kommune selbst. Denn wer ihre Grenze überschreitet mit seinem Bauvorhaben, der muss gar mit empfindlichen Strafen rechnen.

Lebende Hecke stutzen

Eine Hecke ist für viele attraktiver und natürlicher als eine Betonmauer oder ein einfacher Holzzaun. Bei einer Hecke handelt es sich um ein lebendes Gewächs, welches unter Umständen den Nachbarn beeinträchtigt. Durch Wucherungen oder herabfallende Blätter und Blüten. Grund genug immer darauf zu achten, dass die Hecke gestutzt wird.

Das Stutzen von Hecken ist aber nicht einfach so erlaubt, denn hier hat das Umweltamt noch ein Wort mitzureden. Nisten eventuell Vögel in der Hecke oder andere Lebewesen, darf das Gewächs erst beschnitten werden, wenn keine Gefahr für die Tiere besteht. Brutzeiten sind zwingend zu berücksichtigen und wer sich nicht mit dem Vogel auskennt, der sollte eine Fachkraft kontaktieren und die Situation genau bewerten lassen.

sichtschutzzaun

Zierabgrenzungen auf dem Grundstück

Wer nur vorne einen Zierzaun aufstellt, der sollte die Höhe von 90 Zentimetern nicht überschreiten. Höhere Zäune, Mauern oder Hecken bedürfen immer einen erweiterten Abstand von der Grundstücksgrenze. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Ausnahmen, die bei der Verwaltung der Stadt zu beantragen sind.

So dürfen besonders Personen des öffentlichen Lebens ihr Privatgrundstück in sehr vielen Gemeinden und Städten vor dem Zutritt Dritter und sämtlichen Blicken schützen. Nicht selten stehen in manchen Vierteln Metall- oder Betonmauern im tristen grau direkt an der Grundstücksgrenze. Was die Höhe betrifft, dürfen die Zäune teils so hoch sein, dass es für einen Normalbürger nicht möglich ist dieses Hindernis zu überwinden.

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