Dichtheitsprüfung: Das müssen Eigentümer bedenken!

Dichtheitsprüfung: Das müssen Eigentümer bedenken!

Abwasseranlagen müssen in Deutschland bestimmten technischen Regularien entsprechen. Dies ist in dem Wasserhaushaltsgesetz im Paragrafen 60 geregelt.

Handelt es sich um ein privates Gebäude, müssen die Eigentümer dafür Sorge tragen, dass diese Regularien eingehalten werden. Der entsprechende technische Nachweis kann durch eine Dichtheitsprüfung erbracht werden. Durch diese wird bescheinigt, dass alle Vorschriften bei den privaten Abwasseranlagen eingehalten werden.

Wie läuft die Dichtheitsprüfung ab?

Grundsätzlich können bei der Dichtheitsprüfung zwei unterschiedliche Techniken angewandt werden. Zum einen ist es möglich mithilfe einer Kanal-Kamera eine optische Überprüfung vorzunehmen. Dafür wird in der Regel allerdings vorausgesetzt, dass der Kanal im Vorfeld gereinigt wird.

Zum anderen ist es auch denkbar, dass durch die jeweilige Gemeindesatzung eine Druckprüfung vorgeschrieben wird. Im Zuge dieser Vorgehensweise wird Luft oder Wasser in den Kanal gefüllt und so überprüft, ob es zu einem eventuellen Druckabfall kommt. Allerdings warnen Kritiker dieser Methode davor, dass durch diese Prüfung auch neue Schäden an dem Kanal verursacht werden können.

Dichtheitsprüfung – Warum eigentlich?

Schätzungen gehen davon aus, dass mehr als 50 Prozent der Hausanschlüsse, die an das Abwassernetzwerk angeschlossen sind, undicht sind. Beispielsweise wurde vor kurzem bei einer Überprüfung von 4.000 Kanälen festgestellt, dass mehr als 3.000 der Leitungen Defekte aufwiesen. Dies ist besonders in Wasserschutzgebieten äußerst kritisch zu sehen.

Das müssen Eigentümer wissen

Durch eine Änderung des Gesetzes wurde vorgeschrieben, dass Eigentümer von Häusern, die vor dem Jahr 1965 in aktuellen Wasserschutzgebieten gebaut wurden, eine Dichtungsprüfung bis zum Jahr 2015 durchführen mussten. Gebäude, die erst danach errichtet wurden, müssen dieser Überprüfung bis zum Ende des Jahres 2020 unterzogen werden. Die Gemeinden und Städte können die Prüfintervalle individuell festlegen, wenn die Gebäude sich außerhalb von Wasserschutzgebieten befinden.

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Allein in Nordrhein-Westfalen finden sich mehr als 400 Wasserschutzgebiete, die zusammen eine Fläche von rund 4.068 Quadratkilometern ausmachen. Somit bestehen ganze zwölf Prozent der gesamten Landesfläche aus diesen geschützten Gebieten. Dabei ist die Verteilung sehr unterschiedlich. Viele Eigentümer gehen deswegen davon aus, von der Pflicht zur Dichtheitsprüfung nicht betroffen zu sein.

Die Kosten der Prüfung

Natürlich stellen sich die betroffenen Eigentümer die Frage, mit welchen Kosten sie für eine solche Dichtheitsprüfung rechnen müssen. Pro Einfamilienhaus kann dabei von Kosten zwischen 300 und 600 Euro ausgegangen werden.

Handelt es sich um größere Häuser, die über viele unterschiedliche Abzweigungen der Leitungen verfügen, können die Preise allerdings auch weit über 1.000 Euro steigen. Abhängig sind die Kosten für die Dichtheitsprüfung davon, welche Länge das Rohr aufweist, welches vom Haus zu dem Kanal führt, und welche Technik angewandt wird. Besonders teuer wird es, wenn dabei tatsächlich Defekte festgestellt werden. Die Kosten für die nötigen Reparaturen können dann mehrere Tausend Euro betragen.

Allerdings bekommen betroffene Eigentümer staatliche Unterstützung. Die Landesregierung von NRW hat beispielsweise im Rahmen des Förderprogrammes für ressourcenschonende Abwasserbeseitig zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um private Kanäle zu sanieren. Jedoch ist diese Förderung nur bei Härtefällen vorgesehen. Allerdings bietet die NRW-Bank für eine Sanierung auch zinsverbilligte Darlehen an.

Die Versicherung übernimmt die Kosten dagegen nur, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Verantwortlich ist dann die Wohngebäudeversicherung. Allerdings müssen derartige Leistungen in der jeweiligen Police inkludiert sein.

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