Übereinstimmungsnachweis bei Kleinkläranlagen

Der Buchstabe Ü also, das große U als Umlaut, entwickelt sich zu einem Qualitätsmerkmal bei Kleinkläranlagen. „Ü“ steht in diesem Zusammenhang für „Übereinstimmungsnachweis“ und bezieht sich auf die bauaufsichtliche Zulassung der Kleinkläranlage.

Innerhalb des großen Ü wird vermerkt, wer der Hersteller der Anlage ist. Auf diesen muss auch tatsächlich die Prüfbescheinigung der anlage ausgestellt sein. Dabei ist es wichtig, dass es tatsächlich der Produzent und nicht etwa ein Zwischenhändler oder ähnliches ist, der im guten Glauben handelt.

Die Ablaufklasse der Kläranlage wird ebenfalls mit angegeben. Viele Daten, wie beispielsweise die Bemessungsgröße dürfen nicht fehlen. Die Bemessungsgröße der Kläranlage sagt aus, wie groß jener Haushalt ist, an welchen die Anlage als Abwasseraufbereitung angeschlossen ist. Dabei geht es darum, wieviele Personen normalerweise in dem Haushalt leben. Kurzzeitige Ausfälle wie zum Beispiel Abwesenheit durch Urlaub oder verstärkte Benutzung durch das feiern von Festen, werden dabei bereits berücksichtigt.

Somit ist man automatisch auch bei der Angabe des nutzbaren Volumens angekommen. Dieses wird in den meisten Fällen in Kubikmetern angegeben.

Auch darf die Angabe jener DIN (Deutsche Industrienorm) nicht fehlen, auf welcher Basis die Zulassung der Anlage für Deutschland erfolgte. Für den europäischen Raum gibt s unter Umständen abweichende Richtlinien auf die hier nicht näher eingegangen werden soll. Bei Interesse schaue man in die einschlägige Literatur zum Thema Normung von Kläranlagen in Europa.

Die Firmen-Typenbezeichnung der jeweiligen Anlage ist ebenfalls im großen Ü enthalten. Dabei ist es nicht selten der Fall, dass der Name des Herstellers der jeweiligen Kläranlage auch noch einmal erneut im Namen der Typenbezeichnung vorkommt. So kann beispielsweise eine Kleinkläranlage des deutschen Herstellers Klävertec durchaus eine Typenbezeichnung nach dem Muster Klävertec-Kläranlage xyz zugeteilt bekommen.

Nicht zu vergessen bleibt die Angabepflicht der Volumen von Vorklärbecken und Nachklärbecken. Diese Angaben sind meist in ihrer Summe bereits in der Nennung der Gesamtgröße enthalten, werden jedoch noch einmal einzeln aufgelistet.

Ebenfalls erforderlich für das große Ü ist die Angabe des Stromverbrauchs der Anlage. Hierbei ist getrennt aufzulisten, welche Spannungsversorgung für den Betrieb der Anlage erforderlich ist (die Angabe erfolgt in der Regel in Volt und beträgt meist etwa 230 Volt) sowie der maximale Stromverbrauch in einer Stunde. Diese Angabe erfolgt in der Regel in Kilowatt je Stunde (kWh).

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