Das wichtigste zur Gebäudehaftpflicht

Das wichtigste zur Gebäudehaftpflicht

Die Gebäudehaftpflicht schützt Sie als Immobilienbesitzer davor bei Unfällen auf dem eigenen Gelände oder bei Unfällen, die im Bezug mit der Immobilie stehen, vor den Ansprüchen der geschädigten dritten Person selbst finanziell aufzukommen.

Wann brauche ich eine Gebäudehaftpflicht?

Eine Gebäudehaftpflicht wird dann benötigt, wenn Sie Ihr Haus oder eine andere in sich in Ihrem Besitz befindliche Immobilie vermieten wollen, sollten Sie Ihr Haus ausschließlich familiär und privat Nutzen deckt eine Privathaftpflichtversicherung in den meisten Fällen alle eventuellen Risiken ab, doch sollten Sie sich hierbei genau erkundigen, wie Ihre Konditionen sind, damit im Falle eines Schadens nicht Sie allein mit den Kosten fertig werden müssen.

Ebenfalls wird eine Gebäudehaftpflichtversicherung gebraucht, wenn auch nur ein Teil des Eigentums vermietet wird, als Einliegerwohnung zum Beispiel oder bei Untermietern.
In solchen Bedarfsfällen ist die Gebäudehaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben und ein Missachten kann im Schadensfall erhebliche Konsequenzen haben. Nicht nur, dass Sie auf den Kosten von Reparaturen und geforderten Geldern sitzen bleiben, Sie können auch strafrechtlich verfolgt werden und müssen mit hohen Bußgeldern rechnen. Auch bei einer im Mietvertrag festgelegte Klausel, dass der Mieter bei Risiken wie der Enteisung von Gehwegen selbst haftet, gilt das Recht, dass der Eigentümer des Grundstückes für die Schäden verantwortlich ist und die Kosten tragen muss.
Ebenfalls sollten Sie eine solche Versicherung abschließen, wenn Ihre eigenen Kinder noch bei Ihnen wohnen und Miete an Sie zahlen, da es sonst passieren kann, dass Ihre private Haftpflichtversicherung sich weigert, im Schadensfall zu übernehmen. Hierfür lässt sich die private Haftpflichtversicherung meist einfach um eine Gebäudehaftpflicht erweitern oder diese kann dazu geschaltet werden.

Bei welchen Schäden greift die Gebäudehaftpflichtversicherung?

Typische Beispiele für Schäden sind:
– ein herabfallender Ast, der eine Person oder einen Wertgegenstand, wie ein Auto trifft
– wenn sich ein Fußgänger bei Schneefall und Glätte, aufgrund eines nicht geräumten Gehweges verletzt

 

 

Weiter Abdeckungsbereiche der Versicherung

Die meisten Gebäudehaftpflichtversicherungen decken neben dem Haus auch die dazugehörigen Grünflächen und Gehwege ab. Hier eine Aufzählung der im Allgemeinen mit abgedeckten Einheiten:
– Straßenkanal und bei entstandenen Schäden im Haus durch den Kanal
– Bei sämtlichen Pflanzen und Bäumen auf dem Gelände
– Renovierungs- und Bauarbeiten am Gebäude oder auf dem Grundstück

Des Weiteren bieten die gängigen Gebäudehaftpflichten ebenfalls einen passiven Rechtsschutz, was bedeutet, dass die Versicherung zunächst den entstandenen Schaden und den Anspruch der geschädigten Person prüft und gegebenenfalls auch rechtlich Widerspruch dagegen einlegt.

Auch übernimmt die Versicherung die Kosten der geschädigten dritten Person für entstandene Langzeitbehandlungen wie Reha und sogar teilweise in Fällen von Früh- und Teilrenten. Besonders in solchen Langzeitfällen können massive Kosten entstehen, auf die Sie als Immobilienbesitzer alleine sitzen bleiben, falls Sie keine Gebäudehaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Vergleichen lohnt sich

Dies gilt auch bei den Gebäudehaftpflichtversicherungen, nicht jeder Anbieter deckt alles ab und Sie sollten sich genauestens erkundigen, welche Bereiche Ihres Grundstückes mit versichert sind und welche nicht.

 

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