Garage oder Stellplatz vermieten: So macht man alles richtig

Garage oder Stellplatz vermieten: So macht man alles richtig

Fahrzeuge müssen vor verschiedenen Witterungsverhältnissen, Diebstahl und mutwilligen Beschädigungen geschützt werden. Pkw-Besitzer wollen ihren Wagen deshalb gut geschützt wissen. In Wohngebieten und Städten sind sichere Parkplätze jedoch schwer zu finden – Interessenten gibt es nämlich viele. Umso mehr lohnt es sich, eine ganze Garage oder einen einzelnen Stellplatz zu vermieten. In diesem Artikel zeigen wir, was bei der Parkplatzvermietung zu beachten ist.

Warum Parkplatz vermieten?

Viele Parkplatzbesitzer haben noch nie daran gedacht, ihre Garage oder ihren Stellplatz zu vermieten. Dabei handelt es sich hier um ein sehr lohnenswertes und einfaches Geschäft – schließlich sind Parkplätze äußerst beliebte Mietobjekte. Wer beispielsweise während einer längeren Reise direkt am Flughafen parken möchte, braucht seinen privaten Stellplatz in der Zwischenzeit nicht. Damit der eigene Parkplatz trotzdem einen Nutzen erfüllt, bietet sich eine Vermietung an.

Wie leicht ist es einen Mieter zu finden?

Wie gut sich ein Stellplatz vermieten lässt, hängt vor allem von der jeweiligen Lage ab. So sind Parkplätze oder Garagen mitten im Stadtzentrum sehr begehrt. Allerdings kann für manche potenziellen Mieter ein Parkplatz in einem Randbezirk oder in einer ländlichen Gegend ebenfalls attraktiv sein.

Besonders schnell lässt sich ein Stellplatz heute im Internet inserieren. Wenn man ein Portal mit einer hohen Reichweite auswählt, werden sicher schon bald die ersten Parkplatzsuchenden ihr Interesse für das Mietobjekt bekunden.

Mietpreis individuell bestimmen

Anders als bei Wohnräumen unterliegt die Vermietung von Pkw-Abstellplätzen keiner ortsüblichen Vergleichsmiete. In diesem Fall regeln Angebot und Nachfrage den Preis. Die Miethöhe hängt daher von der Parkplatzlage ab. So kann für einen Stellplatz in einer zentralen Innenstadtlage – unter bestimmten Voraussetzungen – ein höherer Preis verlangt werden als für einen Parkplatz in einem kleinen Dorf.

Der Mietpreis kann mit dem zukünftigen Mieter frei ausgehandelt werden. Es müssen also keine gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Als Vermieter sollte man zwar möglichst auf dem überlegten Preis beharren, aber es ist trotzdem möglich, ein Stück weit auf den Interessenten zuzukommen.

Mietvertrag aufsetzen

Bei der Parkplatzvermietung muss man nicht unbedingt einen schriftlichen Vertrag aufsetzen. Die Mietvereinbarung kann natürlich auch mündlich erfolgen. Im Nachhinein fällt es aber meistens schwer, sich die genauen Vereinbarungen wieder in Erinnerung zu rufen.

Aus diesem Grund ist ein schriftlicher Vertrag wesentlich besser. So kann man als Vermieter alle wichtigen Informationen festhalten und der Mieter kann diese jederzeit nachlesen. Der Mietvertrag sollte dabei die folgenden Punkte enthalten:

  • Daten des Mieters und Vermieters
  • Kurzbeschreibung des Parkplatzes
  • erlaubte Verwendungszwecke
  • Mietpreis und Kaution
  • Garagenordnung
  • Kündigungsfrist

Steuerrechtliche Grundlagen beachten

Nach dem Umsatzsteuergesetz (UmStG) sind grundsätzlich nur jene Garagen und Abstellplätze umsatzsteuerfrei, wenn sie eine Nebenleistung eines Wohnmietvertrags sind. Falls ein Parkplatz eigenständig vermietet wird, muss die Umsatzsteuer vom Vermieter entrichtet werden. Allerdings kann der Mietvertrag so aufgesetzt werden, dass die Steuerpflicht auf den Mieter umgelegt wird.

Vertragsdauer festlegen

Der Mietvertrag für eine Garage oder einen Stellplatz kann auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Die Vertragsdauer unterliegt keinen gesetzlichen Vorgaben und kann mit dem Mieter individuell vereinbart werden. Wichtig ist, dass Vertragsbeginn und -ende im Mietvertrag schriftlich fixiert sind.

Der Mietvertrag muss jedoch nicht immer ein bestimmtes Ablaufdatum haben. Bei einem unbefristeten Vertrag bleibt man flexibel. Das bedeutet, dass man das Mietverhältnis gegebenenfalls jederzeit kündigen kann – z. B. falls man kurzfristig seinen Parkplatz für andere Zwecke verwenden möchte.

Garagenordnung beifügen

Bei der Vermietung einer ganzen Garage oder eines einzelnen Stellplatzes sollten sich Mieter an bestimmte Regelungen halten. Ähnlich einer Hausordnung wird der Mieter in einer umfangreichen Garagenverordnung über die ordnungsgemäße Nutzung des Stellplatzes, der Freiflächen und der Zufahrten in Kenntnis gesetzt.

Nach Abschluss des Mietvertrags verpflichtet sich der Mieter dazu, die aufgestellte Garagenordnung einzuhalten. Sie sollte immer Teil des schriftlichen Vertrags sein – so haben Garagen- und Parkplatzbenützer immer alle wichtigen Informationen auf einen Blick.

Untervermietung überlegen

Eine Untervermietung des Stellplatzes d.h. eine Mitverwendung von einer dritten Person sollte nur dann zulässig sein, wenn man als Vermieter schriftlich zustimmt. So hat man bei Verstoß die Möglichkeit, rechtlich gegen den ungewollten Gebrauch vorzugehen. Der Mieter darf den gemieteten Parkplatz somit nur dann mit einer zweiten Person teilen, sofern der Vermieter eingewilligt hat.

Parkplatznutzung bestimmen

Eine Garage wird – rechtlich gesehen – als Nutzfläche definiert. Der Mieter darf jedoch nicht alles, was ihm in den Sinn kommt, lagern. Schließlich soll ein Stellplatz kein erweiterter Keller sein. Aus brandschutztechnischen Gründen dienen Garagen und einzelne Parkplätze ausschließlich dem Abstellen von Autos sowie Gegenständen, die zum Pkw gehören. Darunter fallen z. B. Autoreifen, Benzinkanister, Kindersitze und Dachgepäckträger.

Betriebskostenabrechnung einberechnen

In einer Wohnanlage fällt eine Reihe von Betriebskosten an, die dem Garagen- und Stellplatzmieter zusätzlich verrechnet werden sollten. Dazu gehören u. a. Straßenreinigung, Garagenreparaturen und Instandhaltung von Zufahrten. Die anstehenden Betriebskosten werden am besten wiederum im Mietvertrag verankert – so erwarten den Mieter keine bösen Überraschungen.

Garagen und Stellplätze sind äußerst begehrte Mietobjekte. Insbesondere im Stadtzentrum sind immer mehr Pkw-Besitzer auf der Suche nach einem geschützten Abstellplatz für Ihren Wagen. Wer also einen Parkplatz zu vermieten hat, wird höchstwahrscheinlich schnell auf Interessenten stoßen. Unter Berücksichtigung der Bestimmungen zur Garagen- und Stellplatzvermietung kann man sich ein gewinnbringendes Geschäft erwarten.

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