Mit welchen Kosten muss man bei einem Carport rechnen?

Mit welchen Kosten muss man bei einem Carport rechnen?

Um das eigene Fahrzeug vor sämtlichen Wettereinflüssen entsprechend schützen zu können, gibt es neben dem Bau einer eher teuren Garage, auch die Möglichkeit zur Errichtung eines Carports. Diese stellen nicht nur eine kostengünstigere Alternative da, sondern sind auch noch äußerst flexibel. Zu welchen Kosten es bei einem Carport kommen kann, zeigt der nachfolgende Ratgeber.

Vorteile gegenüber einer Garage

Sowohl bei Garagen als auch bei einem Carports kann das Fahrzeug wettergeschützt untergestellt werden. In der Regel ist dann sogar noch weiterer Platz zur Unterbringung von anderen Gegenständen und Fahrrädern vorhanden, insofern vorab großzügig dimensioniert worden ist. Während der Bau einer Garage jedoch massiv ins Geld gehen kann, stellt ein Vorteil des Carports dar, dass dieses kostengünstig erworben werden können. Zudem kann so ein Fahrzeugunterstand in den meisten Bundesländern ohne eine Baugenehmigung aufgestellt werden.

Wie sieht es mit den Preisen aus?

Die Kostenfrage ist bei der Entscheidung zu einem Carport immer maßgeblich, dabei kann jedoch pauschal kein fester Preis genannt werden, denn die tatsächlich anfallenden Kosten liegen entscheidend an unterschiedliche Faktoren wie:

– Ausführung
– Material
– Größe

Günstige Carports aus Holz können Sie schon zum Selbstaufbau als Bausatz, zu einem Preis ab 500 – 1.000 Euro bekommen. Ein Unterstand aus Aluminium als Bausatz, startet bei etwa 700 bis 800 Euro. Wie bei den meisten Dingen im Leben, sind auch hier den Preisen nach oben, keine Grenzen gesetzt. So können Sie je nach Ausführung, Modell, etc. auch schon mal gut und gerne ein Holz Carport für 5.000 bis 7.000 Euro bekommen. Entscheiden Sie sich für ein Doppel-Carport mit gehobener Ausstattung, können die Kosten hierzu, sogar bei über 10.000 Euro liegen. Zudem spielt auch der Hersteller des Carports eine wichtige Rolle.

Der Unterstand fürs Auto – welche Faktoren bestimmen den Preis?

Zur Ermittlung des Preises für so ein Bauvorhaben, muss eine genaue Auflistung von Faktoren erfolgen, welche den Preis am Ende ausmachen:

– das gewünschte Material (Holz, Aluminium)
– die gewünschte Größte des Carports
– das gewünschte Dach und dessen Formgebung
– der gewünschte Hersteller
– eventuell gewünschte Zusatzausstattungen
– wird eine Begrünung des Daches gewünscht
– ist ein nach eigenen Plänen erbautes Modell anvisiert oder handelt es sich um einen Standardbausatz
– soll ein Aufbauservice die Arbeiten übernehmen
– entsteht ein Aufpreis für die Lieferung
– die Herstellung der nötigen Fundamente
– wird ein Architekt hinzugezogen
– wird eine Baugenehmigung notwendig
– etc.

Sämtlich genannte Faktoren und auch noch einige individuelle weitere, müssen bei der Kostenermittlung entsprechend berücksichtigt werden. Eine zuverlässige Abschätzung ohne jene Eckpunkte, kann daher nicht erfolgen. Die Kostenunterschiede können von Fall zu Fall immens variieren.

Wie Sie am besten vorgehen sollten

Im ersten Schritt sollten Sie damit beginnen, Ihre eignen Bedürfnisse und Wünsche an den Unterstand festzulegen. Vergleichen Sie dann die infrage kommenden Modelle und die verschiedenen Hersteller miteinander. Selbst bei ähnlichen Modellen können je nach Hersteller, die Preisunterschiede massiv sein. Ein genauer Preisvergleich ist somit eigentlich unumgänglich, wenn Sie für Ihr auserwähltes Modell auch wirklich den günstigen Preis bezahlen wollen. Beachten Sie zudem auch etwaig anfallende Zusatzkosten für Lieferung, Aufbau, Extras, usw.

Wie sieht es mit einer Baugenehmigung aus?

Auch hier kann keine pauschale Antwort gegeben werden, denn gemäß der betreffenden Landesbauordnung, ist die Vorgabe einer Baugenehmigung für ein Carport unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland und meist sogar differenziert von Kommune zu Kommune. In den allermeisten Fällen müssen Carports genehmigt werden. Eine Befreiung hiervon, kann abhängig von der Größe, gegeben sein. Betrachten Sie dies jedoch eher als eine Ausnahmeregelung.

In einigen Regionen reicht es aus, wenn Sie für den Bau Ihres Carports nur eine Bauanzeige tätigen. Die zuständige Behörde hat dann vier Wochen Zeit zur Untersagung oder zum Widerspruch. Reagiert sie innerhalb dieser Frist nicht, ist das Bauvorhaben als zulässig und genehmigt anzusehen. Doch gerade wenn es um den Anbau an eine Hauswand geht, greifen festgelegte Brandschutzvorschriften. Aufgrund derartiger heikler Sicherheitsfrage, werden die Unterstände dann sehr schnell genehmigungspflichtig.

Was die Kosten für eine Baugenehmigung betrifft, kann nur wieder gesagt werden, dass jede Behörde ihre eigenen Gebührensätze festgeschrieben hat und diese sich in der Regel an den kompletten Baukosten orientieren.


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