Haushaltsauflösung: Wie geht man am besten vor?

Haushaltsauflösung: Wie geht man am besten vor?

Muss eine Wohnung geräumt werden, beispielsweise, weil ein Todesfall eingetreten ist, besteht die Konsequenz in der Regel in einer Haushaltsauflösung. Doch auch in Fällen, in denen Senioren in ein Pflegeheim umziehen oder ein Umzug ins Ausland anstehen, werden Haushalte oft vollständig aufgelöst. Der Hausrat wird dann entweder entsorgt, verschenkt, verkauft oder vererbt. In vielen Fällen sorgen die Erben oder die Angehörigen für die Organisation der Haushaltsauflösung.

Allerdings kann es ganz schön viel Arbeit und Stress bedeuten, einen Haushalt komplett aufzulösen. Eine Entrümpelung Berlin kostengünstig und flexibel durchzuführen, wird jedoch mit dem richtigen Dienstleister an der Seite zu einem wahren Kinderspiel. Durch die Unterstützung durch ein professionelles Unternehmen gestaltet sich die Auflösung des Haushaltes besonders stressfrei und vor allem weniger zeitintensiv. 

Wie grundsätzlich bei der Haushaltsauflösung vorgegangen werden sollte und welche Dinge bei dieser zu beachten sind, erklärt der folgende Beitrag. 

Wichtige immaterielle Werte sichern

Falls die Großeltern versterben, schauen die Kinder oder Enkel in der Regel erst einmal nach den Dingen mit einem immateriellen Wert. Schließlich stellen diese oft wertvolle Erinnerungen an den Verstorbenen dar und sollten keinesfalls im Zuge der Entrümpelung versehentlich entsorgt werden. 

Daneben gilt es auch, nach wichtigen Papieren Ausschau zu halten, die bei vielen der zu erledigenden Formalitäten benötigt werden. Falls es sich bei dem Verstorbenem um eine vermögende Person handelt, ist auch das letzte Testament von Bedeutung – dieses müssen die Erben bei den entsprechenden Behörden vorlegen. 

Sobald dies erledigt ist, gilt es, sämtliche wertvolle Gegenstände des Hausrates zu sichern – schließlich sollen diese ebenfalls nicht aus Versehen auf dem Müll landen. Falls ein Testament vorliegt, muss jedoch strikt auf die gewünschte Verteilung der Wertgegenstände geachtet werden. 

Verschenken oder Verkaufen von Möbeln

Geht es um die Verteilung der Einrichtung, finden sich im Familien- oder Bekanntenkreis sicherlich einige Personen, die das ein oder andere Stück gerne an sich nehmen. Sobald diese Auswahl abgeschlossen wurde, können die restlichen Möbel, die im näheren Umkreis keinen freiwilligen Abnehmer gefunden haben, in drei Kategorien unterteilt werden, nämlich in zu verkaufen, zu verschenken und zu entsorgen. 

Die Möbel, die verkauft werden sollen, können beispielsweise im Rahmen eines Wohnungsverkaufs angeboten werden. Dadurch wird das zur Verfügung stehende Budget für die Haushaltsauflösung aufgebessert und die Möbel müssen nicht selbstständig abtransportiert werden. 

Konsequentes Entsorgen und Renovierungsarbeiten

Eine Haushaltsauflösung bedeutet immer auch, dass der Zeitpunkt gekommen ist, um sich von alten Gegenständen zu trennen. Es ist in diesem Zusammenhang überaus sinnvoll, einen Müllcontainer zu bestellen, um sämtliche Dinge, die beschädigt oder schlichtweg zu alt sind, konsequent zu entsorgen – auch, wenn noch so schöne Erinnerungen an ihnen hängen. 

Sobald alle Möbel aus dem Haushalt entfernt beziehungsweise entsorgt wurden, besteht der letzte Akt der Haushaltsauflösung in der Regel in einer umfangreichen Grundreinigung, zumindest, wenn der Vermieter danach die Renovierungsarbeiten selbst übernehmen möchte. Eventuell kann es auch sein, dass die Renovierung und kleinere Schönheitsreparaturen noch vor der Wohnungsübergabe an den Vermieter ausgeführt werden müssen. 

Wurde die Auflösung des Haushaltes erfolgreich realisiert und auch der Vermieter ist bei der Übergabe der Wohnung zufrieden, sollte die entrichtete Kaution von diesem wieder ausbezahlt werden. 

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