Selbstständig im Baugewerbe

Aktuelle Prognosen bescheinigen dem Baugewerbe einen deutlichen Aufwärtstrend. Innerhalb der nächsten fünf Jahre sollen im Bauwesen stolze elf Prozent Wachstum erzielt werden. In Immobilien wird wieder in stärkerem Maße investiert, zumal dies ein weit geringeres Risiko birgt, als der Aktienmarkt. Als selbstständiger Bauunternehmer hat man derzeit die Chance, eine Lücke zu schließen, welche der Konkurs zahlreicher Gründer im Baugewerbe während der Flaute der letzten Jahre hinterließ.

Gute Chancen also für alle, welche eine Selbstständigkeit auf dem Bau anstreben. Allerdings sollte man als selbstständiger Bauunternehmer einiges beachten und bestimmte Vorraussetzungen erfüllen.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung im Baugewerbe ist die Grundvoraussetzung für eine Existenzgründung in dieser Branche, denn wer die komplexen Sachverhalte in der Baubranche überblicken möchte, benötigt umfassende und solide Kenntnisse. Neben der praktischen Erfahrung als Baufachmann sind für den Schritt in die Selbstständigkeit auch kaufmännische Fähigkeiten notwendig. Wer bislang noch wenig kaufmännisches Know how besitzt, kann sich in entsprechenden Kursen fit machen oder bei der Mitarbeit bei anderen selbstständigen Baufachleuten die nötige praktische Erfahrung sammeln. Wer glaubt, die nötigen Kenntnisse für eine Selbstständigkeit auf dem Bau mitzubringen, der sollte vor der Existenzgründung seine finanzielle Situation überdenken. Ist ausreichend Kapital vorhanden oder wird eine Kreditaufnahme nötig sein? Eine Selbstständigkeit im Baugewerbe ist mit der Anschaffung von Werkzeug oder eines geeigneten Fahrzeuges verbunden und somit recht kostspielig­. Sind diese Punkte durchdacht, erfolgt die Erstellung des Business Planes. Dort werden Fakten wie die notwendigen Investitionen, die Finanzierungsmöglichkeiten oder eine Prognose des zu erwartenden Umsatzes erfasst. Der Business Plan ist ein wichtiges Instrument für den zukünftigen Bauunternehmer, da dort Wege und Zielsetzungen festgeschrieben sind, welche eine solide Basis für die kommende Unternehmenstätigkeit bilden.

Viele Jahre wurde das Baugewerbe in drei Bereiche unterteilt. Arbeiten im Bereich Rohbau galten als Bauhauptgewerbe, der Ausbau von Immobilien wurde als Baunebengewerbe bezeichnet, alle Tätigkeiten, welche man als Vorarbeiten beschreiben könnte, definierten das Bauhilfsgewerbe. Auf europäischer Ebene wurde das Baugewerbe in den letzen Jahren neu strukturiert und umfasst nun folgende fünf Abteilungen:

  •  Hoch- und Tiefbau
  •  vorbereitende Baustellenarbeiten
  •  Bauinstallation
  •  Vermietung von Baumaschinen
  •  sonstiges Baugewerbe

Wer eine Existenzgründung in einem bestimmten Tätigkeitsfeld anstrebt, hat unter anderem die Wahl aus Gerüstbauer, Bauschlosser, Gas- und Wasserinstallateur, Tischler, Haustechniker, Fliesenleger oder Maler und Lackierer. Je nach Umfang der zu erbringenden Leistungen werden Selbstständige auf dem Bau in Generalunternehmer, Fachunternehmer oder Totalunternehmer unterschieden. Der Totalunternehmer ist hierbei der klassische Bauunternehmer, welcher nicht nur den Bau ausführt, sondern diesen auch plant.

Für welche Tätigkeiten benötigt man einen Meisterbrief?

Mit dem Jahre 2004 wurden zahlreiche Änderungen in der Handwerksordnung wirksam. Generell ist nur noch bei 41 von 94 dort ausgewiesenen Handwerksberufen der Meisterbrief zwingend erforderlich. Letztlich zählt die erbrachte Leistung und nicht der Titel auf dem Papier. Auch wenn die Sachlage auf den ersten Blick etwas verworren scheint, bietet der Gesetzgeber Existenzgründern zahlreiche Möglichkeiten, sich auch ohne Meisterbrief selbstständig zu machen. Der Existenzgründer-Ratgeber von www.selbststaendig-machen.net gibt euch weitere Informationen darüber.

Da wäre zunächst Anlage A der Handwerksordnung, diese enthält alle Gewerbe, welche zulassungspflichtig sind und eines Meisterbriefes bedürfen. Darunter fallen Maurer und Betonbauer, Zimmerer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Maler und Lackierer, Gerüstbauer oder Tischler. In vielen Fällen ist es  dennoch möglich, diese Berufe auch ohne Meisterbrief auszuführen. So sind Ingenieure, Industriemeister oder geprüfte Techniker ebenso berechtigt, da sie nachweislich eine entsprechende Qualifikation besitzen.

Generell ohne Meisterbrief betrieben werden können die in Anlage B der Handwerkerordnung aufgeführten Gewerbe: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger oder Parkettleger. Auch die in Abschnitt 2 genannten handwerksähnlichen Gewerbe bedürfen keiner Qualifikation. Hierzu zählen das Bautentrocknungsgewerbe, Bodenleger, das Holz- und Bautenschutzgewerbe oder der Einbau von Fenstern und Türen.

Wer sich unsicher ist, kann in der Gemeinde, wo er sein Gewerbe angemeldet hat eine Liste einsehen, wo alle Tätigkeiten aufgeführt sind, die ohne Meisterbrief ausführbar sind. Man sollte sich auf jeden Fall individuell informieren, da die Sachlage ständig umstritten und auch regional verschieden ist. Welche Möglichkeit der Selbstständigkeit auf dem Bau sich anbietet, ist abhängig von den persönlichen Kompetenzen, der allgemeinen Marktlage und dem angestrebten Tätigkeitsfeld. Es ist auch möglich, mehrere Gewerbe auszuüben, ohne das man einen Meisterbrief benötigt. Klassische Beispiele hierfür wären ein Baustoffhandel, eine Tischlerei im Reisegewerbe und ein Holz- und Bautenschutzunternehmen.

Wer sich in die Handwerkerrolle eintragen möchte, wird in den meisten Fällen einen Meisterbrief vorzeigen müssen. Ausnahmen sind die Eintragung auf Grund eines gleichwertigen Abschlusses, wie eines Studiums oder eines Abschlusses als geprüfter Techniker etc. Auch wenn ausreichend Berufserfahrung im Sinne der Altgesellenregelung vorliegt und ferner, wenn im Unternehmen zumindest ein Betriebsleiter die Vorrausetzungen für die Eintragung in die Handwerkerrolle besitzt, stellt dies eine Ausnahme dar.

Ein Meisterbrief ist im Baugewerbe mit steigender Gefahrengeneigtheit unerlässlich, sprich dort, wo fehlende Fachkompetenz für den Endverbraucher mit großen Gefahren verbunden sein kann. Der Meisterbrief steht für ein Qualitätssiegel des Handwerks und ist für die zulassungspflichtigen Handwerke weiterhin Pflicht. Für die zulassungsfreien Handwerke bleibt es eine freie Entscheidung, dennoch macht der Meisterbrief Sinn, um seine Kompetenz zu unterstreichen und  sich von der Konkurrenz abzuheben.

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